Ex-Popstar: Staatsanwaltschaft will von Labels Einnahmen von R. Kelly

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Staatsanwaltschaft will von Labels Einnahmen von R. Kelly

Ex-Popstar R. Kelly hat seine Rechnungen noch nicht bezahlt. Foto: Matt Marton/FR170980 AP/dpa

Ex-Popstar R. Kelly hat seine Rechnungen noch nicht bezahlt. Foto

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Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat aufgrund ausstehender Rechnungen die Musik-Labels Sony und Universal zur Herausgabe jeglicher Tantiemen und sonstiger Leistungsansprüche des Ex-Popstars und verurteilten Sexualstraftäters R. Kelly (56) aufgefordert. Kelly schulde zwei Opfern rund 380.000 Dollar (etwa 350.000 Euro), zudem stünden noch rund 140.000 Dollar an Strafgebühren aus, teilte die Staatsanwaltschaft in New York mit. Bezahlt habe Kelly bislang rund 28.000 Dollar.

Kelly war bei einem Prozess in New York im vergangenen Jahr unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Mitte September wurde der „I Believe I Can Fly“-Sänger auch in einem Prozess in Chicago schuldig gesprochen. Eine Jury sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige Sex mit Minderjährigen gehabt und Kinderpornografie hergestellt hatte.

Im Februar war Kelly wegen ähnlicher Vergehen in Chicago zu 20 Jahren Haft verurteilt worden – der Richter urteilte allerdings, dass der Ex-Popstar die Haftstrafen größtenteils parallel absitzen darf. Die Verteidigung des Sängers hat in beiden Prozessen Berufung angekündigt.

dpa

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